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   BVerwG, 28.11.2019 - 8 B 58.19   

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https://dejure.org/2019,44208
BVerwG, 28.11.2019 - 8 B 58.19 (https://dejure.org/2019,44208)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2019 - 8 B 58.19 (https://dejure.org/2019,44208)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2019 - 8 B 58.19 (https://dejure.org/2019,44208)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Apotheke; Arzneimittelgroßhandel; Bemessung des Beitrags zur Landesapothekerkammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1
    Bemessung des Beitrags zur Landesapothekerkammer; Einbeziehung des Umsatzes aus einem Arzneimittelgroßhandel; Erzielung aller Umsätze aus dem Betrieb der Apotheke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 24.88

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags für die Handwerksinnung bei Mischbetrieben

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 8 B 58.19
    Er macht geltend, das angegriffene Berufungsurteil weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1991 - 1 C 24.88 (Buchholz 451.45 § 73 HwO Nr. 1) - ab.

    Aus einer innungsfremden Tätigkeit dagegen erwachse Mischbetrieben kein beitragsrechtlich relevanter Vorteil (BVerwG, Urteil vom 3. September 1991 - 1 C 24.88 - Buchholz 451.45 § 73 HWO Nr. 1 S. 5 f.).

  • BVerwG, 26.07.2016 - 10 B 15.15

    Feststellung von rechtswidrigen Äußerungen; Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 8 B 58.19
    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes Divergenzgericht aufgestellt haben, genügt den Darlegungsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 8 B 86.11 - Buchholz 430.4 Berufsständisches Versorgungsrecht Nr. 54 Rn. 12 und vom 26. Juli 2016 - 10 B 15.15 - juris Rn. 5, je m.w.N.).
  • BVerwG, 13.04.2012 - 8 B 86.11

    Anforderungen für Grundrechtseingriffe bei Zusatzleistungen zur Altersrente

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 8 B 58.19
    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes Divergenzgericht aufgestellt haben, genügt den Darlegungsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 8 B 86.11 - Buchholz 430.4 Berufsständisches Versorgungsrecht Nr. 54 Rn. 12 und vom 26. Juli 2016 - 10 B 15.15 - juris Rn. 5, je m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2019 - 5 ME 116/19

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    Auch diesem Eilantrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 5. Juni 2019 (- 8 B 58/19 -) stattgegeben.
  • OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 A 193/21

    Großhandel mit Arzneimitteln; Mitgliedsbeiträge zur Landesapothekerkammer

    Seither ist die Frage - soweit sie landesrechtliches Kammerbeitragsrecht betrifft und entscheidungserheblich ist - obergerichtlich geklärt und nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, weswegen auch die Revision nicht zugelassen wurde (vgl. auch den Nichtzulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2019 - 8 B 58.19 -).
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